Wegweisendes zum Thema Datenschutz
Es war ein Drahtseil-Akt für alle Websitebetreiber in den vergangenen Jahren. Nach Ansicht der Datenschützer verstieß Google Analytics gegen den Datenschutz, weil die IP-Adressen der Nutzer übertragen und gespeichert wurden – und anschließend von Website-Betreibern einsehbar waren. Deshalb implementierte eine optionale Verstümmelung der Herkunftsorte in Analytics. Die letzten drei IP-Ziffern können nun abgeschnitten werden, wodurch der Nutzer nicht mehr identifizierbar ist. Doch die Datenschützer blieben hart und fanden, allein die Übertragung der IP-Adressen sei schon unzulässig.
Jetzt haben sich beide Seiten verständigt und Googles System akzeptiert. Einzig und allein müssen Website-Betreiber nun die Anonymisierungsvariante von Analytcis verwenden und die Nutzer auf die Speicherung der IP-Adressen im Ausland hinweisen (und das OptOut-Programm von Google erklären). Das ist ja dann doch irgendwie einfach.
Sehr viele Internet-Services übertragen heute IP-Adressen der Nutzer, in aller Regel ins Ausland. Und speichern diese fleißig. Wenn ich es richtig sehe, haben Google und die Datenschützer nun einen Präzedenzfall geschaffen, der den Umgang mit IP-Adressen regelt. Ob die Anonymisierung der IP-Adressen für andere Services ein praktikables Vorgehen ist, ist noch völlig unklar. Auf jeden Fall haben die Datenschützer jetzt einen neuen Standpunkt, der maßgebend werden könnte.
16.09.2011 | von | Noch keine Kommentare
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